Ziff. 5 Komm. VgGrds.
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
5.1

Bei Aufträgen über Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte soll die Unterschwellenvergabeordnung in der jeweils geltenden Fassung angewendet werden.

5.2

Abweichend von § 14 der Unterschwellenvergabeordnung können Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag). Der Auftraggeber soll zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln.

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