Letzte Änderung: 10.08.2021
Beschaffungen mit einem geschätzten Auftragswert von bis zu 10 000 Euro können ohne Pflicht
zur Einholung von förmlichen Angeboten bei Lieferleistungen durchgeführt werden; ab einem geschätzten Auftragswert von 7 500 Euro sind grundsätzlich zwei weitere Preise zu ermitteln (z. B. durch Internetrecherche oder fernmündliche Preisabfrage);
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten. Die Beschaffungen sind zu dokumentieren.