2.2 Vergabeerlass
Beschaffungen bis 10 000 Euro

Beschaffungen mit einem geschätzten Auftragswert von bis zu 10 000 Euro können ohne Pflicht

  • zur Einholung von förmlichen Angeboten bei Lieferleistungen durchgeführt werden; ab einem geschätzten Auftragswert von 7 500 Euro sind grundsätzlich zwei weitere Preise zu ermitteln (z. B. durch Internetrecherche oder fernmündliche Preisabfrage);

  • zur Einholung von Vergleichsangeboten bei Bau- und Dienstleistungen durchgeführt werden.

Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten. Die Beschaffungen sind zu dokumentieren.

← Vergabeerlass
Vergabeerlass →

Ihre Stellenanzeige hier?

Erreichen Sie qualifizierte Fachkräfte aus dem Vergaberecht direkt im passenden Umfeld.

  • Passgenau für Vergabepraktiker
  • Große Reichweite - 3.000 Besucher tgl.
  • Kostenlos bis 31.05.2025
Jetzt Stellenanzeige posten