Letzte Änderung: 10.08.2021
Zur Wahrung einheitlicher, transparenter, diskriminierungsfreier und rechtmäßiger Beschaffungsverfahren im Baubereich wird die Anwendung der nachstehenden Vergabehandbücher des Bundes empfohlen, soweit sie bei Landes- und kommunalen Beschaffungen nicht den Regelungen des HVTG entgegenstehen. Die Formulare sind entsprechend den Regelungen des HVTG und dieses Erlasses anzuwenden. Die Pflicht zur Beachtung der Vergabehandbücher auf Grund eingeführter Dienstanweisungen und Zuwendungsbescheide bleibt davon unberührt.
Darüber hinaus werden Muster gemäß § 13 Satz 4 HVTG in der HAD veröffentlicht.
a. Hochbau – VHB
Das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) kann von der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) heruntergeladen werden (https://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VHB/). Gegen Abgabe einer bei dem Hessischen Ministerium der Finanzen anzufordernden Eigenerklärung können dort auch die benötigten VHB-Formulare als unverschlüsselte Worddateien zur Verfügung gestellt werden:
Hessisches Ministerium der Finanzen
Referat IV 6
Zentrales Bau- und Immobilienmanagement
Friedrich-Ebert-Allee 8, 65185 Wiesbaden
Telefon: 0611 32-132391
Telefax: 0611 32-2487
E-Mail: [email protected]
b. Straßenbau
Das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) und die Handbücher für Lieferungen und Leistungen (HVA L-StB) und freiberufliche Leistungen (HVA F-StB) können von der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) heruntergeladen werden (https://www.bmvi.de).
c. Standardleistungsbuch (StLB-Bau)
Zur Verbesserung der Qualität der Leistungsbeschreibungen wird auf die Möglichkeit hingewiesen, die vom Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) zur Verfügung gestellten Textsammlungen für Ausschreibungstexte von Bauleistungen, das sogenannte „Standardleistungsbuch“, zu verwenden. Das Standardleistungsbuch ist in einzelne Leistungsbereiche in Anlehnung an die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen - ATV (VOB/C) nach Gewerken unterteilt. Der Bezug ist kostenpflichtig.