4.3 Vergabeerlass
Nachhaltige und innovative Beschaffung

a. Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung

Die „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (KNB) kann von allen öffentlichen Auftraggebern bei der Berücksichtigung von Kriterien der Nachhaltigkeit bei Beschaffungsvorhaben kontaktiert werden. Sie unterstützt Vergabestellen bei Bund, Ländern und Kommunen beim Informationsaustausch und stellt Informationen und konkrete Handlungshilfen in Form von Checklisten, Formulierungsvorschlägen und Leitfäden etc. zur Verfügung: http://www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Home/home_node.html

b. Nachweisführung durch Gütezeichen

Soweit – insbesondere bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten – von der Möglichkeit der Nachweisführung durch Gütezeichen Gebrauch gemacht wird, geben folgende Internetseiten Hilfestellungen: https://www.siegelklarheit.de https://www.kompass-nachhaltigkeit.de

c. Kompetenzzentrum für innovative Beschaffung

Das „Kompetenzzentrum innovative Beschaffung“ (https://www.koinno-bmwi.de) wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durch den Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) geführt. Es dient allen öffentlichen Auftraggebern als Informationsstelle und Ansprechpartner. Ziel des Kompetenzzentrums ist es, die Innovationsorientierung der öffentlichen Beschaffung in Deutschland zu stärken, um wichtige Impulse für Innovationen in die Wirtschaft zu geben. Darüber hinaus besteht eine Projektdatenbank für innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren sowie Bedarfe an innovativen Lösungen. Im Übrigen steht es allen öffentlichen Auftraggebern frei, durch die Auswahl von zulässigen Eignungs- und Zuschlagskriterien auch jungen Unternehmen den Zugang zu Vergabeverfahren zu ermöglichen.