Letzte Änderung: 10.08.2021
a. Unterstützung bei Fragen zu Arbeitsbedingungen und Entgelt
Insbesondere bei Fragen bezüglich der von Unternehmen zu gewährenden Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts bei öffentlichen Aufträgen, können sich öffentliche Auftraggeber, Unternehmen sowie deren Beschäftigte nach § 7 Abs. 4 HVTG wenden an das:
Hessische Ministerium für Soziales und Integration
Kontaktstelle nach dem HVTG
Sonnenberger Str. 2/2a, 65193 Wiesbaden,
Postfach 3140, 65021 Wiesbaden
Telefon: 0611 3219-3297
Telefax: 0611 32719-3700
E-Mail: [email protected]
b. Vermutete Verstöße
Öffentliche Auftraggeber, Auftragnehmer, Beschäftigte des Auftragnehmers, andere Wirtschaftsteilnehmer oder sonstige Dritte können sich bei vermuteten Verstößen gegen die Tariftreue- und Mindestlohnpflicht nach § 4 HVTG unmittelbar an die Dienststellen der Zollverwaltung wenden (s. auch: www.zoll.de). In Hessen sind hierfür zuständig:
Hauptzollamt Darmstadt - Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Hilpertstraße 20 a, 64295 Darmstadt,
Postfach 10 07 42, 64207 Darmstadt
Telefon: 06151 9180-5001, -5002, -5003, -5004
Telefax: 06151 9180-5900
E-Mail: [email protected]
Hauptzollamt Frankfurt am Main - Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Hahnstraße 68 - 70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: 069 300387-0
Telefax: 069 300387-250
E-Mail: [email protected]
Hauptzollamt Gießen - Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Grünberger Straße 100, 35394 Gießen,
Postfach 10 04 54, 35334 Gießen
Telefon: 0641 46093-260
Telefax: 0641 46093-280
E-Mail: [email protected]
Bei Bedarf kann folgende Stelle den Kontakt zu den zuständigen Zollbehörden (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) koordinieren:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Kontaktstelle nach dem HVTG
Sonnenberger Str. 2/2a, 65193 Wiesbaden,
Postfach 3140, 65021 Wiesbaden,
Telefon: 0611 3219-3297
Telefax: 0611 32719-3700
E-Mail: [email protected]
Nachrichtlich ist auch die
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Referat Korruptionsschutz
Postfach 11 14 31, 60049 Frankfurt am Main
Telefon: 069 58303-0
Telefax: 069 58303-1090
E-Mail: [email protected]
zu informieren.
c. Inhalt von prüffähigen Unterlagen über eingesetzte Beschäftigte
Die bereitzuhaltenden vollständigen und prüffähigen Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten (§ 7 Abs. 1 Satz 2 HVTG), die der Nachweis- oder Auskunftspflicht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber dienen, sollen insbesondere enthalten:
Diese Informationen sind von den öffentlichen Auftraggebern in regelmäßigen Abständen während der Vertragslaufzeit einzuholen. Eine entsprechende Vereinbarung ist in den Vertragsunterlagen vorzusehen.