4.5 Vergabeerlass
Tariftreue- und Mindestlohnpflicht

a. Unterstützung bei Fragen zu Arbeitsbedingungen und Entgelt

Insbesondere bei Fragen bezüglich der von Unternehmen zu gewährenden Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts bei öffentlichen Aufträgen, können sich öffentliche Auftraggeber, Unternehmen sowie deren Beschäftigte nach § 7 Abs. 4 HVTG wenden an das:

Hessische Ministerium für Soziales und Integration

Kontaktstelle nach dem HVTG

Sonnenberger Str. 2/2a, 65193 Wiesbaden,

Postfach 3140, 65021 Wiesbaden

Telefon: 0611 3219-3297

Telefax: 0611 32719-3700

E-Mail: [email protected]

b. Vermutete Verstöße

Öffentliche Auftraggeber, Auftragnehmer, Beschäftigte des Auftragnehmers, andere Wirtschaftsteilnehmer oder sonstige Dritte können sich bei vermuteten Verstößen gegen die Tariftreue- und Mindestlohnpflicht nach § 4 HVTG unmittelbar an die Dienststellen der Zollverwaltung wenden (s. auch: www.zoll.de). In Hessen sind hierfür zuständig:

Hauptzollamt Darmstadt - Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Hilpertstraße 20 a, 64295 Darmstadt,

Postfach 10 07 42, 64207 Darmstadt

Telefon: 06151 9180-5001, -5002, -5003, -5004

Telefax: 06151 9180-5900

E-Mail: [email protected]


Hauptzollamt Frankfurt am Main - Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Hahnstraße 68 - 70, 60528 Frankfurt am Main

Telefon: 069 300387-0

Telefax: 069 300387-250

E-Mail: [email protected]


Hauptzollamt Gießen - Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Grünberger Straße 100, 35394 Gießen,

Postfach 10 04 54, 35334 Gießen

Telefon: 0641 46093-260

Telefax: 0641 46093-280

E-Mail: [email protected]

Bei Bedarf kann folgende Stelle den Kontakt zu den zuständigen Zollbehörden (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) koordinieren:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Kontaktstelle nach dem HVTG

Sonnenberger Str. 2/2a, 65193 Wiesbaden,

Postfach 3140, 65021 Wiesbaden,

Telefon: 0611 3219-3297

Telefax: 0611 32719-3700

E-Mail: [email protected]

Nachrichtlich ist auch die

Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Referat Korruptionsschutz

Postfach 11 14 31, 60049 Frankfurt am Main

Telefon: 069 58303-0

Telefax: 069 58303-1090

E-Mail: [email protected]

zu informieren.

c. Inhalt von prüffähigen Unterlagen über eingesetzte Beschäftigte

Die bereitzuhaltenden vollständigen und prüffähigen Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten (§ 7 Abs. 1 Satz 2 HVTG), die der Nachweis- oder Auskunftspflicht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber dienen, sollen insbesondere enthalten:

  1. Summe aller beitragspflichtigen Bruttolöhne,
  2. Summe aller lohnzahlungspflichtigen Stunden,
  3. Anzahl der gewerblichen Arbeitnehmer im Betrieb.

Diese Informationen sind von den öffentlichen Auftraggebern in regelmäßigen Abständen während der Vertragslaufzeit einzuholen. Eine entsprechende Vereinbarung ist in den Vertragsunterlagen vorzusehen.