4.6 Vergabeerlass
Wettbewerbsbeschränkungen

Bei Anhaltspunkten für wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder andere wettbewerbsbehindernde Handlungen sind – auch bei Angebotsaufklärungen und Freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben und Verhandlungsverfahren – eigene Ermittlungen zur Sicherung von behördlichen Ermittlungsverfahren zu unterlassen und Erkenntnisse unverzüglich mitzuteilen an die

Landeskartellbehörde im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Kaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 Wiesbaden,

Postfach 31 29, 65021 Wiesbaden

Telefon: 0611 815-0

Telefax: 0611 815-2225

E-Mail: [email protected]

Nachrichtlich ist auch die

Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Referat Korruptionsschutz

Postfach 11 14 31, 60049 Frankfurt am Main

Telefon: 069 58303-0

Telefax: 069 58303-1090

E-Mail: [email protected]

zu informieren.

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