Letzte Änderung: 10.08.2021
Bei Anhaltspunkten für wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder andere wettbewerbsbehindernde Handlungen sind – auch bei Angebotsaufklärungen und Freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben und Verhandlungsverfahren – eigene Ermittlungen zur Sicherung von behördlichen Ermittlungsverfahren zu unterlassen und Erkenntnisse unverzüglich mitzuteilen an die
Landeskartellbehörde im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Kaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 Wiesbaden,
Postfach 31 29, 65021 Wiesbaden
Telefon: 0611 815-0
Telefax: 0611 815-2225
E-Mail: [email protected]
Nachrichtlich ist auch die
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Referat Korruptionsschutz
Postfach 11 14 31, 60049 Frankfurt am Main
Telefon: 069 58303-0
Telefax: 069 58303-1090
E-Mail: [email protected]
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