4.7 Vergabeerlass
Statistik

Die eingerichteten Berichtsstellen melden die Daten nach § 3 der Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung – VergStatVO) innerhalb von 60 Tagen nach Zuschlagserteilung fortlaufend an das Statistische Bundesamt (Destatis).

Ab einer Auftragsvergabe über 25 000 Euro bis unterhalb der EU-Schwellenwerte umfasst die Berichtspflicht die Daten nach Anlage 8 zu § 3 Abs. 2 der VergStatVO. Oberhalb der EU-Schwellenwerte sind die Anlagen 1 bis 7 zu § 3 Abs. 1 VergStatVO maßgeblich.

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