5.1 Vergabeerlass
Übergangsbestimmung

Für Vergabeverfahren, die vor dem Inkrafttreten des HVTG eingeleitet wurden, ist der Gemeinsame Runderlass in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2016 (StAnz. S. 710), zuletzt geändert durch Erlass vom 14. September 2020 (StAnz S. 1026), anzuwenden.

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