5.2 Vergabeerlass
In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten

Dieser Erlass tritt am 1. September 2021 in Kraft. Er wird in der HAD veröffentlicht.

Der Gemeinsame Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2016 (StAnz. S. 710), zuletzt geändert durch Erlass vom 14. September 2020 (StAnz. S. 1026), und der Gemeinsame Runderlass zum Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen, vom

  1. Oktober 2020 (StAnz. S. 1216) tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.
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