Vergabeerlass
Präambel

Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014 (GVBl. S. 354), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2017 (GVBl. S. 294), wurde mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte (nationale Vergaben) novelliert und ist am 1. September 2021 in Kraft getreten (GVBl. S. 338). Der Gemeinsame Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) wird daher an das novellierte HVTG angepasst. Neben der bereits verbindlichen, für die Vergabe von Bauleistungen geltenden VOB/A Abschnitt 1 wird mit diesem Erlass die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) mit den in diesem Erlass vorgesehenen Änderungen eingeführt. Die Einführung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009, Abschnitt 1 vom 20. November 2009 (BAnz. Nr. 196a/2009 vom 29. Dezember 2009), geändert durch Bekanntmachung vom 19. Februar 2010 (BAnz. Nr. 32/2010 vom 26. Februar 2010, S. 755), wird aufgehoben.

Der Erlass besteht aus fünf Teilen:

Teil 1 regelt den Geltungsbereich.

Teil 2 bezieht sich auf das Haushaltsrecht. Hier werden nur Aufträge erfasst, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die EU-Schwellenwerte unterschreitet (nationales Vergaberecht).

Teil 3 gilt nur für Aufträge, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die EUSchwellenwerte erreicht oder überschreitet (EU-Vergaberecht).

Teil 4 gilt unabhängig vom Auftragswert und ist immer zu beachten (vom Auftragswert unabhängige Regelungen).

Teil 5 beinhaltet die Schlussbestimmungen mit den Regelungen zu den Übergangsbestimmungen und dem In-Kraft- bzw. Außer-Kraft-Treten.