Artikel 50 RL 2014/23/EU
Ausschussverfahren
1Die Kommission wird von dem durch den Beschluss 71/306/EWG des Rates (35) eingesetzten Beratenden Ausschuss für das öffentliche Auftragswesen unterstützt.2Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so gilt Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.