SektVO
Sektorenverordnung
Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung, der Postdienste und der Energieversorgung
Stand
Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. I Nr. 137)
Wichtigste Paragraphen
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Schätzung des Auftragswerts
§ 3
Antragsverfahren für Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
§ 4
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe
§ 5
Wahrung der Vertraulichkeit
§ 6
Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 7
Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 8
Dokumentation
§ 9
Grundsätze der Kommunikation
§ 10
Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
§ 12
Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
§ 14
Offenes Verfahren; Fristen
§ 16
Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
§ 20
Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
§ 21
Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
§ 27
Aufteilung nach Losen
§ 28
Leistungsbeschreibung
§ 29
Technische Anforderungen
§ 30
Bekanntmachung technischer Anforderungen
§ 31
Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen
§ 32
Nachweisführung durch Gütezeichen
§ 33
Nebenangebote
§ 34
Unteraufträge
§ 35
Auftragsbekanntmachungen; Beschafferprofil; Ex-ante-Transparenz
§ 36
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung
§ 37
Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems
§ 38
Vergabebekanntmachungen; Bekanntmachung über Auftragsänderungen
§ 41
Elektronische Bereitstellung von Vergabeunterlagen
§ 42
Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
§ 43
Form und Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
§ 44
Erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
§ 45
Grundsätze
§ 46
Objektive und nichtdiskriminierende Kriterien
§ 47
Eignungsleihe
§ 48
Qualifizierungssysteme
§ 49
Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements
§ 50
Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
§ 51
Prüfung und Wertung der Angebote; Nachforderung von Unterlagen
§ 52
Zuschlag und Zuschlagskriterien
§ 53
Berechnung von Lebenszykluskosten
Paragraphen-Übersicht
Abschnitt 2
Vergabeverfahren
Systematische Übersicht