Sektorenverordnung
(SektVO)
Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 7.2.2024 I Nr. 39
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
Abschnitt 2 - Vergabeverfahren
Abschnitt 3 - Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen
§ 58 - Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen

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