RL 2009/81/EG
Richtlinie 2009/81/EG über Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Stand
Konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2026
Paragraphen-Übersicht
KAPITEL I
Unteraufträge, die von erfolgreichen Bietern vergeben werden, die keine Auftraggeber sind
KAPITEL II
Unteraufträge, die von erfolgreichen Bietern vergeben werden, die Auftraggeber sind
Systematische Übersicht