VgV
Vergabeverordnung
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Stand
Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. I Nr. 137)
Wichtigste Paragraphen
§ 3
Schätzung des Auftragswerts
§ 8
Dokumentation und Vergabevermerk
§ 9
Grundsätze der Kommunikation
§ 14
Wahl der Verfahrensart
§ 17
Verhandlungsverfahren
§ 29
Vergabeunterlagen; Zahlung
§ 41
Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen
§ 48
Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
§ 56
Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen
§ 57
Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 58
Zuschlag und Zuschlagskriterien
§ 60
Ungewöhnlich niedrige Angebote
Paragraphen-Übersicht
Abschnitt 2
Vergabeverfahren
Abschnitt 3
Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen
Abschnitt 6
Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
Systematische Übersicht