Abschnitt 1 - Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
§ 97 - Grundsätze der Vergabe
§ 98 - Auftraggeber
§ 99 - Öffentliche Auftraggeber
§ 100 - Sektorenauftraggeber
§ 101 - Konzessionsgeber
§ 102 - Sektorentätigkeiten
§ 103 - Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe
§ 104 - Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge
§ 105 - Konzessionen
§ 106 - Schwellenwerte
§ 107 - Allgemeine Ausnahmen
§ 108 - Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit
§ 109 - Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln
§ 110 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben
§ 111 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen
§ 112 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen
§ 113 - Verordnungsermächtigung
§ 114 - Monitoring und Vergabestatistik
Abschnitt 2 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
Kapitel 1 - Vergabeverfahren
Unterabschnitt 2 - Vergabeverfahren und Auftragsausführung
§ 119 - Verfahrensarten
§ 120 - Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
§ 121 - Leistungsbeschreibung
§ 122 - Eignung
§ 123 - Zwingende Ausschlussgründe
§ 124 - Fakultative Ausschlussgründe
§ 125 - Selbstreinigung
§ 126 - Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse
§ 127 - Zuschlag
§ 128 - Auftragsausführung
§ 129 - Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen
§ 130 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
§ 131 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr
§ 132 - Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
§ 133 - Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen
§ 134 - Informations- und Wartepflicht
§ 135 - Unwirksamkeit
Abschnitt 3 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
Unterabschnitt 1 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
§ 136 - Anwendungsbereich
§ 137 - Besondere Ausnahmen
§ 138 - Besondere Ausnahme für die Vergabe an verbundene Unternehmen
§ 139 - Besondere Ausnahme für die Vergabe durch oder an ein Gemeinschaftsunternehmen
§ 140 - Besondere Ausnahme für unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten
§ 141 - Verfahrensarten
§ 142 - Sonstige anwendbare Vorschriften
§ 143 - Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz
Unterabschnitt 2 - Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
Unterabschnitt 3 - Vergabe von Konzessionen
§ 148 - Anwendungsbereich
§ 149 - Besondere Ausnahmen
§ 150 - Besondere Ausnahmen für die Vergabe von Konzessionen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
§ 151 - Verfahren
§ 152 - Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren
§ 153 - Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
§ 154 - Sonstige anwendbare Vorschriften
Abschnitt 2 - Verfahren vor der Vergabekammer
§ 160 - Einleitung, Antrag
§ 161 - Form, Inhalt
§ 162 - Verfahrensbeteiligte, Beiladung
§ 163 - Untersuchungsgrundsatz
§ 164 - Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen
§ 165 - Akteneinsicht
§ 166 - Mündliche Verhandlung
§ 167 - Beschleunigung
§ 168 - Entscheidung der Vergabekammer
§ 169 - Aussetzung des Vergabeverfahrens
§ 170 - Ausschluss von abweichendem Landesrecht
Abschnitt 3 - Sofortige Beschwerde
§ 171 - Zulässigkeit, Zuständigkeit
§ 172 - Frist, Form, Inhalt
§ 173 - Wirkung
§ 174 - Beteiligte am Beschwerdeverfahren
§ 175 - Verfahrensvorschriften
§ 176 - Vorabentscheidung über den Zuschlag
§ 177 - Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts
§ 178 - Beschwerdeentscheidung
§ 179 - Bindungswirkung und Vorlagepflicht
§ 180 - Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch
§ 181 - Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens
§ 182 - Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer
§ 183 - Korrekturmechanismus der Kommission
§ 184 - Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen