Bundesland

Art. 26 RL 2014/25/EU

Vergabe von Aufträgen, die verschiedene Tätigkeiten und Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen

Materialien zu Artikel 26 RL 2014/25/EU

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Artikel 26

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Sonderfolgen des Artikels 346 AEUV und der Verteidigungsrichtlinie sind getrennt zu prüfen. Eine Zusammenfassung allein zur Vermeidung der Sektorenregeln ist ausgeschlossen. Bei getrennter Vergabe richtet sich jeder Teil nach seiner tatsächlichen Tätigkeit.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU

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