Bundesland

Art. 27 RL 2014/25/EU

Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise ausgerichtet werden

Materialien zu Artikel 27 RL 2014/25/EU

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Artikel 27

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Gemeinsame Projekte, Truppenstationierung und Beschaffung nach Regeln internationaler Organisationen werden nur unter den genannten Voraussetzungen erfasst. Eine ausländische Finanzierung oder Beteiligung allein genügt nicht; bei überwiegender Kofinanzierung sind die anzuwendenden Verfahren zu vereinbaren.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU

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