Bundesland

§ 46 SektVO

Objektive und nichtdiskriminierende Kriterien

Materialien zu § 46 SektVO

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar SektVO
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 46

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Für Auftraggeber nach § 100 Absatz 1 Nummer 1 GWB sind zwingende Ausschlussgründe anzuwenden; private Sektorenauftraggeber können sie in ihre Regeln aufnehmen. Ein Mindestjahresumsatz oberhalb des doppelten Auftragswerts benötigt besondere auftragsbezogene Risiken. Die Lage junger und kleiner Unternehmen ist angemessen zu berücksichtigen; formale Anforderungen dürfen ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit nicht ohne Sachgrund verdrängen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar SektVO

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