§ 4 SächsVergabeG
Freihändige Vergabe
1Der Höchstwert für eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 5 Buchst. i VOL/A wird auf 25 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) festgesetzt.2Freihändige Vergaben nach § 3 Abs. 5 VOB/A* sind bis zu einem geschätzten Auftragswert in Höhe von 25 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) zulässig.
Die Beschaffung preisgebundener Schulbücher kann, wenn der Auftragswert nach § 100 Abs. 1 GWB nicht erreicht wird, durch eine freihändige Vergabe erfolgen.