Bundesland

Materialien zu § 68 VgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 68

Stand

Oktober 2026

Auslegung

§ 68 enthält in der maßgeblichen Fassung keine operative Beschaffungsregel. Anforderungen an saubere Straßenfahrzeuge sind anhand des gesonderten geltenden Rechts zu prüfen; eine Anwendung des früheren VgV-Textes auf neue Verfahren wäre verfehlt.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV

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