§ 85 KommHV-Doppik
Vermögensrechnung (Bilanz)
Die Bilanz ist in Kontoform zu erstellen und entsprechend Abs. 2 und 3 zu gliedern.
Aktivseite:
- 1.Anlagevermögen
- 1.1Immaterielle Vermögensgegenstände
- 1.2Sachanlagen
- 1.3Finanzanlagen
- 2.Umlaufvermögen
- 2.1Vorräte
- 2.2Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- 2.3Wertpapiere des Umlaufvermögens
- 2.4Liquide Mittel
- 3.Aktive Rechnungsabgrenzung
- 4.Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.
Passivseite:
- 1.Eigenkapital
- 1.1Allgemeine Rücklage (Nettoposition)
- 1.2Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen
- 1.3Ergebnisrücklagen
- 1.4Verlustvortrag
- 1.5Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
- 2.Sonderposten
- 3.Rückstellungen
- 4.Verbindlichkeiten
- 5.Passive Rechnungsabgrenzung.