Befristete Erhöhung der Wertgrenzen für Bauleistungen
Bis zum 31. Dezember 2025 gelten erhöhte Wertgrenzen für freihändige Vergaben und Direktaufträge für Bauleistungen nach VOB/A.
Aktuelle Beiträge zum Thema Vergaberecht und öffentliche Beschaffung
Bis zum 31. Dezember 2025 gelten erhöhte Wertgrenzen für freihändige Vergaben und Direktaufträge für Bauleistungen nach VOB/A.
Der neue Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU sieht wesentliche Änderungen im Vergaberecht vor, darunter Verfahrensvereinfachungen und die Anhebung von Wertgrenzen.
Oberbürgermeister und Bürgermeister in Niedersachsen wehren sich gegen die geplante Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes, das Kommunen verpflichten soll, nur noch Unternehmen mit Branchentarifen zu beauftragen.
Die Enquete-Kommission „Bürokratieabbau“ hat bedeutende Empfehlungen zur Vereinfachung des Vergaberechts beschlossen. Dieser Artikel erläutert konkret die vergaberechtlichen Vorschläge zu ge...
Das Niedersächsische Landeskabinett hat einen Entwurf zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg gebracht, um künftig nur noch tarifgebundene Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zu berücksichtigen.
Die kommunalen Spitzenverbände haben zur geplanten EU-Vergaberechtsnovelle Stellung bezogen und wichtige Eckpunkte veröffentlicht. Dieser Artikel fasst die zentralen Forderungen und Positionen zusammen.
Vergabevorschriften.de wurde im März 2025 umfassend überarbeitet und bietet nun neben einem aktuellen Blog rund ums Vergaberecht auch eine Jobbörse für Stellenangebote im Vergabebereich. Zusätzlich können Nutzer jetzt direkt Feedback zu einzelnen Normen übermitteln, um Qualität und Aktualität weiter zu verbessern. Die Neuerungen erhöhen Nutzerfreundlichkeit, Vernetzung und Interaktivität auf der Plattform deutlich.
Das Bayerische Gesetz über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) trat am 01. Januar 2025 mit deutlich erhöhten Wertgrenzen für Direktaufträge und vereinfachte Vergabeverfahren in Kraft. Diese Neuerungen gelten sowohl für staatliche und kommunale Auftraggeber als auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ziel ist es, Vergabeverfahren effizienter und unbürokratischer zu gestalten sowie Wertgrenzen landesweit zu vereinheitlichen.