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Rechtsnorm · Bayern
VVöA

Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen

Stand

Aktuelle Fassung gilt ab: 1. Januar 2025

01

Paragraphen-Übersicht

Nr. 2 Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Existenzgründungen
Nr. 3 Berücksichtigung bevorzugter Bieter
Nr. 4 Zusätzlich zu beachtende Regelungen
Einzelvorschriften
02
Systematische Übersicht

Inhaltsverzeichnis

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