VVöA
Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen
Stand
Aktuelle Fassung gilt ab: 1. Januar 2025
Paragraphen-Übersicht
Nr. 2
Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Existenzgründungen
Nr. 3
Berücksichtigung bevorzugter Bieter
Systematische Übersicht