Artikel 66 RL 2009/81/EG
Inhalt der statistischen Aufstellung
1Die statistische Aufstellung enthält die Anzahl und den Wert der vergebenen Aufträge, aufgeschlüsselt nach dem Mitgliedstaat oder dem Drittstaat des erfolgreichen Bieters.2Sie erfolgt getrennt nach Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträgen.
Die Daten gemäß Absatz 1 werden nach den gewählten Verfahrensarten aufgeschlüsselt, wobei für jedes Verfahren die Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen gemäß den Kategorien der CPV-Nomenklatur angegeben werden.
Werden Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben, so werden die Daten gemäß Absatz 1 auch nach den in Artikel 28 genannten Fallgruppen aufgeschlüsselt.
Der Inhalt der statistischen Aufstellung wird nach dem in Artikel 67 Absatz 2 genannten Beratungsverfahren festgelegt.