Art. 8 RL 2009/81/EG
Schwellenwerte für Aufträge
Diese Richtlinie gilt für die Aufträge, deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet:
- a)432 000 EUR bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen;
- b)5 404 000 EUR bei Bauaufträgen.