←§ 1083 BGB Teilen Merken § 1085 BGB→ § 1084 BGB Verbrauchbare Sachen Gehört ein Inhaberpapier oder ein Orderpapier, das mit Blankoindossament versehen ist, nach § 92 zu den verbrauchbaren Sachen, so bewendet es bei der Vorschrift des § 1067. ←§ 1083 BGB Feedback geben § 1085 BGB→