Vergabevorschriften.de by OpenLex
Bundesland auswählen

Aktuelles

Bundesrat stimmt dem Bundestariftreuegesetz zu

Der Bundesrat hat dem Bundestariftreuegesetz zugestimmt. Bei bestimmten öffentlichen Aufträgen sollen Unternehmen künftig tarifvertragliche Arbeitsbedingungen oder gleichwertige Standards einhalten. Die Pflichten treffen Auftraggeber und Auftragnehmer über die Vergabeunterlagen und die Vertragsausführung.

Redaktionelle Illustration: Bundesrat stimmt dem Bundestariftreuegesetz zu

Kurz zusammengefasst

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Entwicklung betrifft neue Tariftreuevorgaben für öffentliche Aufträge des Bundes.
  • Betroffene Stellen müssen vergleichbare Vorgänge anhand der neuen Kriterien prüfen.
  • Die rechtliche Bewertung hängt von konkreten Tatsachen, Zuständigkeiten und Fristen ab.
  • Betroffene Muster und Arbeitsabläufe sollten im Vergaberecht zeitnah aktualisiert werden.

I.Gesetzgebung

Der Bundesrat hat dem Bundestariftreuegesetz zugestimmt. Bei bestimmten öffentlichen Aufträgen sollen Unternehmen künftig tarifvertragliche Arbeitsbedingungen oder gleichwertige Standards einhalten. Die Pflichten treffen Auftraggeber und Auftragnehmer über die Vergabeunterlagen und die Vertragsausführung.

Das Gesetz verbindet vergaberechtliche Eignungs- und Vertragsanforderungen mit arbeitsrechtlichen Nachweisen. Entscheidend wird sein, welche Schwellenwerte, Branchen und Kontrollmechanismen die Ausführungsregelungen vorsehen. Verstöße können zu Nachforderungen, Vertragsfolgen oder dem Ausschluss von künftigen Verfahren führen.

II.Bedeutung für die Praxis

Vergabestellen sollten Leistungsbeschreibung, Nachweisklauseln und Kontrollen früh anpassen. Unternehmen müssen ihre Tarifbindung, Nachunternehmer und Dokumentation so organisieren, dass die Anforderungen während der gesamten Vertragslaufzeit erfüllt werden.

Quellen

  1. Bundesrat stimmt dem Bundestariftreuegesetz zu https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Tariftreue/tariftreue.html

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete OpenLex-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B