Vergabevorschriften.de by OpenLex
Bundesland auswählen

Aktuelles

KG Berlin verlangt Prüfung von Ausschlussinformationen vor Zuschlag

Das Kammergericht Berlin hat verlangt, dass ein Auftraggeber Ausschlussinformationen vor dem Zuschlag tatsächlich prüft. Ein bloßer Hinweis auf Registerdaten oder frühere Verfahren genügt nicht, wenn die Information für die Zuverlässigkeitsentscheidung nicht eindeutig ist.

Redaktionelle Illustration: KG Berlin verlangt Prüfung von Ausschlussinformationen vor Zuschlag

Kurz zusammengefasst

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Entwicklung betrifft Prüfpflichten bei möglichen vergaberechtlichen Ausschlussgründen.
  • Betroffene Stellen müssen vergleichbare Vorgänge anhand der neuen Kriterien prüfen.
  • Die rechtliche Bewertung hängt von konkreten Tatsachen, Zuständigkeiten und Fristen ab.
  • Betroffene Muster und Arbeitsabläufe sollten im Vergaberecht zeitnah aktualisiert werden.

I.Entscheidung

Das Kammergericht Berlin hat verlangt, dass ein Auftraggeber Ausschlussinformationen vor dem Zuschlag tatsächlich prüft. Ein bloßer Hinweis auf Registerdaten oder frühere Verfahren genügt nicht, wenn die Information für die Zuverlässigkeitsentscheidung nicht eindeutig ist.

Die Vergabestelle muss dem Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme geben und die Selbstreinigung sowie die Schwere des Verstoßes bewerten. Eine Entscheidung, die nur auf einem ungeprüften Eintrag beruht, verletzt die Dokumentations- und Begründungspflicht.

II.Bedeutung für die Praxis

Auftraggeber sollten Quelle, Aktualität und Inhalt einer Ausschlussinformation festhalten. Unternehmen müssen Selbstreinigungsmaßnahmen, Compliance und Abhilfen so dokumentieren, dass die Vergabestelle eine eigenständige Prognose treffen kann.

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete OpenLex-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B