§ 2 KommHV-Kameralistik
Bestandteile des Haushaltsplans, Anlagen
Der Haushaltsplan besteht aus
- 1.dem Gesamtplan,
- 2.den Einzelplänen des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalts,
- 3.den Sammelnachweisen,
- 4.dem Stellenplan für die Beamten und Arbeitnehmer.
Dem Haushaltsplan sind beizufügen
- 1.der Vorbericht,
- 2.eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben; werden Ausgaben in den Jahren fällig, auf die sich der Finanzplan noch nicht erstreckt, so ist die voraussichtliche Deckung des Ausgabenbedarfs dieser Jahre besonders darzustellen,
- 3.eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden – ohne Kassenkredite – und der Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres,
- 4.die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden; das gleiche gilt für die Unternehmen mit einer über 50 v.H. liegenden eigenen Beteiligung; an die Stelle der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne kann eine kurzgefaßte Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Betriebe treten,
- 5.der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm sowie eine Übersicht über die im Finanzplanungszeitraum gültigen Kreditermächtigungen aus den Vorjahren und deren Inanspruchnahmen,
- 6.eine Übersicht über die Budgets mit einer Benennung der den einzelnen Budgets zugeordneten Abschnitte und Unterabschnitte.