§ 1 KommHV-Kameralistik
Inhalt des Haushaltsplans
Der Vermögenshaushalt umfaßt auf der Einnahmenseite
- 1.die Zuführung vom Verwaltungshaushalt,
- 2.Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens,
- 3.Entnahmen aus Rücklagen,
- 4.Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge für Investitionen und ähnliche Entgelte,
- 5.Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen,
- 6.die Tilgung von Krediten, die Rückzahlung innerer Darlehen, die Kreditbeschaffungskosten sowie die Ablösung von Dauerlasten,
- 7.Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter sowie Verpflichtungsermächtigungen,
- 8.Zuführungen zu Rücklagen und die Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren,
- 9.die Zuführung zum Verwaltungshaushalt.
Der Verwaltungshaushalt umfaßt die nicht unter Absatz 1 fallenden Einnahmen und Ausgaben.