§ 77 KommHV-Kameralistik
Bestandteile der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung umfaßt den kassenmäßigen Abschluß und die Haushaltsrechnung.
Der Jahresrechnung sind beizufügen
- 1.eine Vermögensübersicht,
- 2.eine Übersicht über die Schulden und die Rücklagen,
- 3.ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht,
- 4.ein Verzeichnis der beim Jahresabschluß unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder,
- 5.ein Rechenschaftsbericht.
1Die Bestände und die Veränderungen des Vermögens sowie der Schulden und Rücklagen können in der Jahresrechnung nachgewiesen werden.2Absatz 2 Nrn. 1 und 2 finden in diesem Fall keine Anwendung.