Nr. 1.3 Kommunale Vergabegrundsätze Bayern
Ex-ante-Veröffentlichung bei der Vergabe von Bauleistungen nach Nr. 1.2.2
1Die Wertgrenzen nach Nr. 1.2.2 dürfen bei der Vergabe von Bauleistungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 250 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nur nach einer ex-ante-Veröffentlichung in Anspruch genommen werden, sofern kein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet wird.2Dabei sind vor der Einleitung des Verfahrens folgende Daten zu veröffentlichen:
- –Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers,
- –Auftragsgegenstand,
- –Ort der Ausführung,
- –Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung,
- –voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung,
- –Tag der Veröffentlichung.