Nr. 1 KorruR
Allgemeines
1Die Bekämpfung der Korruption ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe.2Das kollusive, von verwerflichem Vorteilsstreben bestimmte Zusammenwirken mit Amtsträgern erschüttert das Vertrauen der Rechtsgemeinschaft in die Integrität der öffentlichen Verwaltung und verursacht hohen volkswirtschaftlichen Schaden.3Auch wenn der öffentliche Dienst in Bayern seine Aufgaben generell unparteiisch, gerecht und zum Wohl der Allgemeinheit erfüllt, ist es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die Korruption verhindern, aufdecken und ahnden.4Dies dient dazu, das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität staatlicher Institutionen zu erhalten und Schaden abzuwenden.