§ 5 STFLG-VO dachdecker
Arbeitszeit
1(1) Arbeitszeit für gewerbliche Arbeitnehmer a) Die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit im Kalenderjahr beträgt 39 Stunden.2In der Zeit von der 1. bis zur 17. Kalenderwoche sowie von der 49. Kalenderwoche bis zum Jahresende beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 37,5 Stunden.3In der Zeit von der 18. bis zur 48. Kalenderwoche beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. b) Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen beträgt von der 18. bis zur 48. Kalenderwoche montags bis freitags 8 Stunden, in der übrigen Zeit montags bis freitags 7,5 Stunden. (2) Arbeitszeit für Angestellte a) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Kalenderjahr beträgt 39 Stunden. b) Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen beträgt 8 Stunden, montags bis donnerstags 8 Stunden, freitags 7 Stunden.