§ 5 TVergG LSA
Berücksichtigung sozialer, umweltbezogener und innovativer Kriterien im Vergabeverfahren; technische Spezifikation
Im Vergabeverfahren können zusätzliche Anforderungen berücksichtigt werden, die Aspekte der Qualität, Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben.
Soziale Aspekte nach Absatz 1 können sein:
- 1.die Beschäftigung von Auszubildenden,
- 2.qualitative Maßnahmen zur Familienförderung,
- 3.die Sicherstellung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern und
- 4.eine geringe Anzahl sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse.
Als umweltbezogener Aspekt nach Absatz 1 kann insbesondere die Energieeffizienz berücksichtigt werden.
1Bei der technischen Spezifikation eines öffentlichen Auftrags können Umwelteigenschaften und Auswirkungen bestimmter Warengruppen oder Dienstleistungen auf die Umwelt festgelegt werden.2Hierzu können geeignete Spezifikationen verwendet werden, die in Umweltgütezeichen definiert sind.3Außerdem können Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit des Bieters gestellt werden.4Diese können bei umweltrelevanten öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen in der Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen bestehen, die bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags zur Anwendung kommen sollen.5Zum Nachweis dafür, dass der Bieter bestimmte Normen für das Umweltmanagement erfüllt, kann der öffentliche Auftraggeber die Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen verlangen.6Die Sätze 3 bis 5 finden bei Lieferaufträgen keine Anwendung.