ST

§ 12 TVergG LSA

Betreiberwechsel bei der Erbringung von Personenverkehrsdiensten

Materialien zu § 12 TVergG LSA

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar TVergG LSA
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 12

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Vorgabe betrifft die Rechte der bisher eingesetzten Beschäftigten, auch wenn ein gesetzlicher Betriebsübergang nicht ohne Weiteres feststeht. Der Altbetreiber muss die nötigen Informationen oder Einsicht ermöglichen; seine dafür entstehenden Aufwendungen sind zu erstatten.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar TVergG LSA

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