ST

§ 5 TVergG LSA

Berücksichtigung sozialer, umweltbezogener und innovativer Kriterien im Vergabeverfahren; technische Spezifikation

Materialien zu § 5 TVergG LSA

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar TVergG LSA
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 5

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die genannten sozialen Kriterien sind kein Freibrief für allgemeine Personalpolitikvorgaben. Umweltgütezeichen können geeignete Spezifikationen liefern; gleichwertige Belege bleiben zu berücksichtigen. Die besonderen Umweltmanagementnachweise nach Absatz 4 betreffen Bau- und Dienstleistungen, nicht Lieferaufträge.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 10.5.2012 – C-368/10, Kommission/Niederlande (Max Havelaar), NZBau 2012, 445. Die damalige Gütezeichenverwendung und unbestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen waren rechtswidrig; die spätere ausdrückliche Gütezeichenregelung ist gesondert zu beachten.

Nachweise

Julia Gielen/Moritz Püstow, Klimaverträgliches Bauen – Teil 1 – Vergaberechtliche Anreize zur Senkung der Treibhausgasemissionen, NZBau 2024, 528.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar TVergG LSA

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