§ 6 TVergG LSA
Formularwesen
Das für öffentliches Auftragswesen zuständige Ministerium hat die Einführung und Weiterentwicklung eines weitgehend einheitlichen Formularwesens bezüglich der Vergabe öffentlicher Bauaufträge in Anlehnung an das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes und das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau durch Verordnung zu regeln und das Formularwesen mindestens im Abstand von zwei Jahren auf seine Praktikabilität und seinen Bürokratieaufwand zu überprüfen.