Nr. 1.4.2 Kommunale Vergabegrundsätze Bayern
Nr. 1.4.2
Nach der Zuschlagserteilung sind folgende Daten zu veröffentlichen:
- –Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers,
- –gewähltes Vergabeverfahren,
- –Auftragsgegenstand, Art und Umfang der Leistung,
- –Ort der Ausführung,
- –Zeitraum der Leistungserbringung,
- –Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder deren Name zu anonymisieren.