Nr. 1.7.1 Kommunale Vergabegrundsätze Bayern
Nr. 1.7.1
1Über die in Nr. 3 VVöA eröffneten Möglichkeiten hinaus kann die Teilnahme am Vergabeverfahren folgenden Auftragnehmern vorbehalten werden:
- –Werkstätten für Menschen mit Behinderung,
- –Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.