Nr. 1.8.1 Kommunale Vergabegrundsätze Bayern
Nr. 1.8.1
1In der Leistungsbeschreibung können neben Aspekten der Qualität auch soziale, innovative und umweltbezogene Merkmale gefordert werden.2Diese können sich auch auf den Prozess oder die Methode zur Herstellung oder Erbringung der Leistung oder auf ein anderes Stadium im Lebenszyklus des Auftragsgegenstands einschließlich der Produktions- und Lieferkette beziehen.3Dies gilt auch, wenn derartige Faktoren keine materiellen Bestandteile der Leistung sind, sofern sie in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen und zu dessen Wert und Beschaffungszielen verhältnismäßig sind.