Nr. 3.2 Kommunale Vergabegrundsätze Bayern
Nr. 3.2
1Ein Auftrag ist binnenmarktrelevant, wenn er von eindeutigem grenzüberschreitendem Interesse ist.2Vor der Einleitung des Vergabeverfahrens muss anhand objektiver Tatsachen eine Prognose angestellt werden, ob der Auftrag nach den konkreten Marktverhältnissen für ausländische Anbieter interessant sein könnte.3Es ist zu beurteilen, ob von der jeweiligen Branche wegen des Auftragsvolumens in Verbindung mit dem Leistungsort oder wegen der technischen Merkmale des Auftragsgegenstands eine Bereitschaft bestehen könnte, den Auftrag auch grenzüberschreitend auszuführen.