Nr. 5.2.1 Kommunale Vergabegrundsätze Bayern
Nr. 5.2.1
1Für Bauaufträge können die kommunalen Auftraggeber das vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. bundesweit geführte Präqualifikationsverzeichnis kostenlos nutzen.2Die Eintragung in diesem Verzeichnis ist gemäß § 6b Abs. 1 VOB/A als Nachweis der Bietereignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) als gleichwertig anstelle der geforderten Einzelnachweise anzuerkennen.3Sie ist im Internet bei Eingabe der im Angebot mitgeteilten Registriernummer des Unternehmens und ggf. des beim Verein anzufordernden Passworts des Auftraggebers einsehbar.