Nr. 1.2 VVöA
Wertgrenze für den Direktauftrag bei Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen
1§ 14 UVgO findet für Liefer-, Dienst- oder freiberufliche Leistungen mit der Maßgabe Anwendung, dass ein Direktauftrag bis zu einer Wertgrenze von einschließlich 100 000 € ohne Umsatzsteuer zulässig ist.2Zur Wahrung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kann beispielsweise eine Markterkundung formlos als Abfrage bei mehreren Anbietern, im Internet oder durch eine ex-ante-Veröffentlichung auf dem Bayerischen Vergabe- und Bekanntmachungsportal (BayVeBe) erfolgen.