Kurz zusammengefasst
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Entwicklung betrifft den Entwurf einer neu gefassten Unterschwellenvergabeordnung samt Erläuterungen.
- Betroffene Stellen müssen vergleichbare Vorgänge anhand der neuen Kriterien prüfen.
- Die rechtliche Bewertung hängt von konkreten Tatsachen, Zuständigkeiten und Fristen ab.
- Betroffene Muster und Arbeitsabläufe sollten im Vergaberecht zeitnah aktualisiert werden.
I.Gesetzgebung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Entwurf für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung veröffentlicht. Ziel ist, die Beschaffung unterhalb der EU-Schwellenwerte zu modernisieren, Verfahren zu digitalisieren und Erfahrungen aus der bisherigen UVgO auszuwerten.
Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht. Änderungen können sich im parlamentarischen und ministeriellen Verfahren ergeben; auch die Einführung in den Ländern und bei einzelnen Auftraggebern kann zeitlich auseinanderfallen. Für laufende Verfahren bleibt die aktuell anwendbare Fassung maßgeblich.
II.Bedeutung für die Praxis
Auftraggeber sollten den Entwurf bei der Vorbereitung künftiger Muster nur beobachten und nicht vorzeitig als Rechtsgrundlage verwenden. Unternehmen können Stellungnahmen und Übergangsfragen anhand ihrer laufenden Beschaffungsvorhaben bewerten.
Quellen
- BMWE veröffentlicht Entwurf für eine Neufassung der UVgO https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/unterschwellenvergabeordnung-uvgo.html