Artikel 17 RL 2009/81/EG
Gemischte Aufträge über Dienstleistungen gemäß den Anhängen I und II
1Aufträge über unter Artikel 2 fallende Dienstleistungen, die sowohl in Anhang I als auch in Anhang II genannt sind, werden nach den Artikeln 18 bis 54 vergeben, wenn der Wert der Dienstleistungen gemäß Anhang I höher ist als derjenige der Dienstleistungen gemäß Anhang II.2In allen anderen Fällen wird der Auftrag nach Artikel 18 und Artikel 30 Absatz 3 vergeben.