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§ 1Ziel STFLG

, Regelungsgegenstand und Verfahrensgrundsätze

Materialien zu § 1Ziel STFLG

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar STFLG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 1

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Zusätzliche Ausführungsbedingungen benötigen Auftragsbezug und Bekanntgabe. Absehbare, aber in Umfang oder Eintritt unsichere Entgeltänderungen können durch konkret beschriebene Preisgleitklauseln berücksichtigt werden. Bei auffällig niedrigen Preisen ist zunächst aufzuklären; die Erklärung muss die ordnungsgemäße Kalkulation nachvollziehbar machen.

Rechtsprechung

BGH, Beschluss vom 31.1.2017 – X ZB 10/16, Notärztliche Dienstleistungen, NZBau 2017, 230, ECLI:DE:BGH:2017:310117BXZB10.16.0. Ein erheblicher Preisabstand oder andere Indizien können einen Anspruch des Mitbieters auf Preisaufklärung begründen; Geheimnisschutz ist im Nachprüfungsverfahren konkret abzuwägen.

Nachweise

Hermann Pünder/Anika Klafki: Rechtsprobleme des Arbeitnehmerschutzes in den neuen Landesvergabegesetzen, NJW 2014, 429–433.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar STFLG

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