Bundesland

§ 63 SektVO

Preisgericht

Materialien zu § 63 SektVO

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar SektVO
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 63

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Anonymität der Wettbewerbsarbeiten schützt die sachbezogene Bewertung und ist bis zum maßgeblichen Entscheidungsabschluss zu wahren. Rückfragen dürfen der Aufklärung dienen, nicht der nachträglichen Verbesserung einzelner Arbeiten. Die erforderliche fachliche Qualifikation und die dokumentierte Rangfolge ermöglichen Kontrolle, ohne die fachliche Entscheidung durch bloße Verwaltungspräferenzen zu ersetzen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar SektVO

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