Nr. 1.5 Kommunale Vergabegrundsätze Bayern
Mindestanforderungen an eine Beschränkte Ausschreibung und an eine Verhandlungsvergabe
1In jedem Vergabeverfahren sind Wettbewerb und Transparenz zu gewährleisten.2Der Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist zu beachten und die Manipulationsgefahr zu minimieren.3Daher sind bei allen Beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben die nachfolgenden Mindestanforderungen zu beachten. 4Die weiteren Verfahrensvorschriften des ersten Abschnitts der VOB/A für Bauaufträge bleiben unberührt.5Für freiberufliche Leistungen gilt Nr. 1.2.3.