Nr. 1.5.2 Kommunale Vergabegrundsätze Bayern
Ausreichende Streuung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1Eine Beschränkung des Wettbewerbs auf ortsansässige Unternehmen ist nicht zulässig.2In der Regel ist mindestens ein Bewerber aufzufordern, der seine Niederlassung nicht im eigenen Landkreis des kommunalen Auftraggebers bzw. bei kreisfreien Städten im eigenen Stadtgebiet hat.3Abhängig von der Marktsituation, dem Wert des Auftrags und der Natur der ausgeschriebenen Leistung kann es zur Wahrung eines ausreichenden Wettbewerbs notwendig sein, den räumlichen Umkreis der aufzufordernden Unternehmen weiter auszudehnen.4Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Leistungserbringung einen hohen Spezialisierungsgrad erfordert und es nur wenige Wettbewerber am Markt gibt.